Titel der Maßnahme | Berufswegekonferenz – Übergabekonferenz |
Zeitraum | Februar oder März jeden Jahres (siehe Fristen) |
Fristen | Einberufung vor der Aufnahme-Ausschuss-Sitzung der BBS nach den Anmeldungen, die bis zum 20. Feb. jedes Jahres erfolgen müssen |
Veranwortlichkeit | Die abgebenden Sek I- Schulen sind für die Einberufung und die Umsetzung verantwortlich. Eine Person oder Personengruppe ist von den abgebenden Sek I-Schulen verbindlich zu benennen. |
Beteiligte | Schülerinnen und Schüler Erziehungsberechtige bzw. Sorgeberechtige Lehrkräfte der abgebenden Sek I-Schule BBS-Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter (Reha-) Beraterinnen bzw. -berater der Arbeitsagentur Vertreterinnen oder Vertreter der Jugendberufsagentur evtl. Vertreterinnen oder Vertreter des Schulträgers |
Ort | Nach Absprache und Einladung (beliebig) im Umfeld der beteiligten Personengruppen |
Ziele | Effektiver Übergang an die BBS oder in eine berufliche Qualifikation Individuelle berufsorientierte Beratung mit Schaffung verbindlicher Perspektiven für alle Beteiligten, um das von den Schülerinnen und Schülern gewünschte berufliche Ziel zu erreichen. |
Beschreibung und Durchführung | Auf dieser Konferenz sollen alle am Übergang beteiligten Personen und Institutionen möglichst frühzeitig zusammenkommen und über den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf und daraus resultierende Fördermöglichkeiten beraten. Der Berufswegekonferenz geht eine grundsätzliche Abstimmung der beteiligten (abgebenden und aufnehmenden) Schulen in der Region voraus. Diese finden zunächst ohne Beteiligung von Schülerinnen bzw. Schülern oder Erziehungsberechtigten statt. Die Berufswegekonferenz ist Bestandteil der Berufsorientierung und erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen berufsbildenden Schule. Eine Zusammenfassung der für die Beschulung in der BBS relevanten Schülerdaten ist Grundlage der Berufswegekonferenz. (siehe Verantwortlichkeit) Themen der Berufswegekonferenz sind z.B.: – Berufswünsche der Schülerin bzw. des Schülers – Mögliche Berufsfelder und Bildungsangebote der BBS – Möglichkeiten der individuellen Förderung nach § 69 Abs.4 NSchG – Vorhandene bzw. zu beantragende Fördergutachten – Nachteilsausgleiche – Schulbegleiterinnen oder Schulbegleiter – erforderliche Hilfs-oder Pflegemittel – Informationen zur individuellen Betreuung. In den Berufswegekonferenzen werden Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte individuell und gezielt über die möglichen Bildungsgänge und beruflichen Perspektiven beraten. Darin einbezogen sind auch die relevanten externen Partner. Dabei werden den Schülerinnen und Schülern gezielt die für sie passenden Ausbildungsgänge empfohlen und es wird entsprechender Unterstützungsbedarf für den gewählten Bildungsgang definiert. Zur Schaffung von Verbindlichkeit gehört es, dass Protokolle der Gespräche durch alle Beteiligten unterschrieben werden. Zur Vorbereitung ist u.U. die vertrauliche Weitergabe von Daten schriftlich zu vereinbaren (siehe Dokumentation). |
Dokumentation | Ergebnisprotokolle der Gespräche und schriftliche Vereinbarung der Weitergabe von Daten basierend auf den geltenden Datenschutzreglungen |
Evaluation | In Abstimmung mit den beteiligten Personen der Berufswegekonferenz 5 bis 6 Wochen nach Übergang der Schülerin/des Schülers in die BBS als Evaluationsfallkonferenz auf Einladung der BBS |
Sonstiges | Der Ablauf der Berufswegekonferenzen ist im Sinne von Teilhabe und Inklusion auf alle Schülerinnen und Schüler im Sek I-Bereich für den Übergang in den Sek II-Bereich übertragbar. |
Rechtliche Grundlagen | Vgl. Berufliche Orientierung an allgemeinbildenden Schulen – RdErl. d. MK vom 17.09.2018 – 24-81403 – VORIS 22410 –Abs. 4.3 Siehe: Handlungsoptionen für die inklusive Berufsbildende Schule, Niedersächsisches Kultusministerium, Abs. 3.1, S. 16 f. Allgemeine Grundlagen: Neben § 55 NSchG (Dialog Schule und Elternhaus), der Schulverfassung (insbesondere §§34,35,36,38a,38b und 39 NSchG — Mitarbeit der Erziehungsberechtigten in den schulischen Gremien) sowie den §§ 88 bis 100 NSchG (Elternvertretung) beschreiben die Grundsatzerlasse der Schulformen alters-und schulformspezifische Formen der Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus. (siehe: Bildung und Erziehung als gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule – Informationen der Länder über die Zusammenarbeit von Eltern und Schule – (Beschluss der KMK vom 04.12.2003 i. d. F. vom 11.10.2018) |