Grundsätze

Die Regionalen Inklusionskonzepte und der Prozess zu deren Entwicklung werden durch folgende Grundsätze definiert:

  • Regionale Inklusionskonzepte verfolgen das Ziel, jeder und jedem Einzelnen eine umfassende und uneingeschränkte Teilhabe am schulischen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
  • Regionale Inklusionskonzepte umfassen die Planung und Umsetzung der strukturell grundlegenden inklusiven Maßnahmen in der jeweiligen Region. Bereits wirksame und etablierte regionale Prozesse und Strukturen werden berücksichtigt.
  • Die Inhalte, Entwicklungsziele und Verfahrensweisen im Prozess der Erarbeitung sind das Ergebnis regionaler Verständigung und verbindlicher Absprachen aller Mitwirkenden und Entscheidungsträger.
  • Regionale Inklusionskonzepte enthalten Ziel- und Aufgabenbeschreibungen für den schulischen Bereich und beziehen sich auf Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge.
  • Mit der Zielsetzung, das Recht auf Bildung und individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, bewirken die Regionalen Inklusionskonzepte Prozesse zur Vernetzung und Weiterentwicklung regionaler Unterstützungsangebote.
  • Das Inklusionskonzept beschreibt schulübergreifende fachliche Standards für die ganze Region (z. B. zu den Themen Übergänge, Gemeinsamer Unterricht, Diagnostik, Multiprofessionelle Zusammenarbeit, Interventionen bei herausfordernden Verhaltensweisen etc.).
  • Kommunale Projekte, Maßnahmen und Arbeitsfelder der Inklusion (z.B. Schulbegleitungen, Barrierefreiheit, Schulbaukonzepte) können mit den schulbezogenen relevanten Bestandteilen eines Regionalen Inklusionskonzepts inhaltlich verzahnt werden. Damit werden Doppelstrukturen vermieden. Die Verantwortung für diese kommunalen Inhalte im Inklusionskonzept liegt bei den Schulträgern.
  • Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule arbeiten im Zusammenwirken mit den kommunalen Schulträgern und den regional relevanten Akteuren an der Stärkung und Entwicklung von Bildung, Erziehung, Beratung und Unterstützung. 
  • Das RZI bringt die Rahmenvorgaben des Nds. Kultusministeriums, landesweit abgestimmte Standards, die schulfachliche Expertise und behördliche Beratungs- und Unterstützungssysteme in den Prozess ein. Diese werden ergänzt durch Rahmenvorgaben und Standards der kommunalen Schulträger und regionaler Akteure.
  • Unterlegt durch eindeutige Zuständigkeiten und geregelte Verfahrensabläufe wird der gesamte Arbeitsprozess in Zukunft auf einer digitalen Kooperationsplattform dokumentiert. Damit wird der erforderlichen Dynamik und Agilität des regelmäßig zu evaluierenden Entwicklungsprozesses Rechnung getragen.
  • Das Regionale Inklusionskonzept wird in allen Schulen der Region kommuniziert und ist als ein sich „dynamisch entwickelndes Produkt“ der Öffentlichkeit zugänglich.

Die landesweit verbindlichen Vorgaben für die schulische und unterrichtliche Qualitätsentwicklung und Schulprogrammarbeit werden u.a. durch die Grundsatzerlasse der einzelnen Schulformen, die Kerncurricula und den Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen (Nds. Kultusministerium; 2014) definiert. Hinzu kommen Veröffentlichungen des Nds. Kultusministeriums zur Unterstützung der Prozesse vor Ort in den Schulen; z.B. das „Konzept-ES“ zum Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen und der Handlungsleitfaden Multiprofessionelle Zusammenarbeit an öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen.

Am Beispiel des Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen verdeutlicht sich, dass „zwischen den Bereichen und Merkmalen“ der Qualitätsvorgaben für Schule und Unterricht und den Qualitätsanforderungen an Regionale Inklusionskonzepte  „vielfältige Zusammenhänge (bestehen) und damit Inklusion zugleich Ziel und Grundprinzip allen schulischen Handelns (darstellt)“, (ebd. S.4).

Für die Entwicklung des Regionalen Inklusionskonzeptes für den Landkreis Aurich ist auf verschiedene Bereiche und Merkmale des Orientierungsrahmens Schulqualität Bezug genommen worden:

  • Qualitätsbereich 2 – Lehren und Lernen
  • Qualitätsmerkmal 2.3 – Individualisierung
  • Qualitätsbereich 3 – Leitung und Organisation
  • Qualitätsmerkmal 4.1 – Schulprogramm
  • Qualitätsbereich 5 – Bildungsangebote und Anforderungen
  • Qualitätsmerkmal 5.2 – Schuleigenes Curriculum
  • Qualitätsbereich 6 – Kooperation und Beteiligung

Die Bezugspunkte verdeutlichen, dass die Inhalte, Themen und Arbeitsprozesse für das Regionale Inklusionskonzept des Landkreises Aurich keine additiven Anforderungen für die Schulen darstellen, sondern sich mit bereits initiierten und etablierten Prozessen schulischer Konzeptarbeit und Qualitätsentwicklung verbinden.

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