Präambel

Die Entwicklung von regionalen Inklusionskonzepten zur sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung ist den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) durch Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 05.02.2020 übertragen worden.

Auf dieser Grundlage erarbeitet das RZI in enger Kooperation mit dem Landkreis Aurich in einem übergreifenden Prozess ein Inklusionskonzept für den Landkreis. Das regionale Inklusionskonzept schafft konsensual entwickelte Qualitätsstandards und Grundlagen mit einer möglichst hohen Verbindlichkeit und Transparenz für inklusive Bildung und inklusiven Unterricht in der einzelnen Schule. Diese inklusiven Standards können durch die Implementierung im Schulprogramm der einzelnen Schule nachhaltig wirksam werden. Die übergreifenden, regional vereinbarten Handlungsstandard vermeiden „Parallelkonzepte“ einzelner Schulen oder Schulverbünde.

Die Abstimmung innerhalb der vier Fachbereiche Inklusive Bildung und der RZI-Leitungen in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung in Braunschweig, Lüneburg, Hannover und Osnabrück stellt sicher, dass die Zielsetzungen und Handlungsstandards für Regionale Inklusionskonzepte landesweit synchronisiert und vergleichbar sind.

Im Prozess selbst identifiziert das RZI, unter Berücksichtigung der regionalen Ausgangslage, die inhaltlichen und strukturellen Leitplanken für das regionale Inklusionskonzept. Es hält damit den regionalen Entwicklungsprozess zu einer inklusiven Schullandschaft dynamisch und kommunikativ.

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