Titel der Maßnahme aus der Zeitleiste | Weitergabe der Schülerakte (Schüler*innen aus dem vorherigen Jahrgang) |
Zeitraum | Mit den Sommerferien |
Fristen: | Spätestens zwei Wochen nach Schuljahresbeginn |
Verantwortlich | Schulleitungen der abgebenden Schule |
Beteiligte | Schulleitungen der abgebenden Schule, Sekretariat |
Ort | Aufnehmende Schule |
Ziele | Registrierung der Schüler*innen mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung – Weitergabe relevanter Informationen für die weitere Schullaufbahn (Nachteilsausgleiche, besondere Schwierigkeiten, Bedarfe an sonderpädagogischer Unterstützung, ILE, Förderplanung, Fördergutachten ….) |
Beschreibung der Durchführung: | Verwaltungsakt https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/datenschutz-an-schulen/umsetzung-der-dsgvo-durch-schulen-und-studienseminare/schuelerakten-inhalte-weitergabe-und-einsicht |
Dokumentation | Schülerakte |