Beratung zum Fördergutachten

Titel der Maßnahme aus der Zeitleiste  Ggf. Bekanntgabe des Fördergutachtens, Gesprächsangebot an die Erziehungsberechtigten, evtl. Förderkommission auf Verlangen der Erziehungsberechtigten
Zeitraum    nach Vorlage des Gutachtens  
Fristen:    bis spätestens Februar  
Verantwortlich    Schulleiter*in der abgebenden Schule
Beteiligte    – Schulleitung der abgebenden Schule
– Klassenlehrer*in der abgebenden Schule
– Förderschullehrkraft (der abgebenden Schule)
– Erziehungsberechtigte  
Ort    abgebende Schule
Ziele  Empfehlung eines Bedarfs an (veränderter) sonderpädagogischer Unterstützung oder deren Aufhebung Beratung über die Beschulungsorte  
Beschreibung der Durchführung:  Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung, Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung (s. Downloadbereich).
DokumentationFormblätter zum Feststellungsverfahren, Protokolle (der Förderkommission)
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