Abschließendes Elterngespräch („Brückengespräch“) für Kinder mit Sprachförderbedarf

Titel der Maßnahmeabschließendes Elterngespräch („Brückengespräch“) für Kinder mit Sprachförderbedarf
ZeitraumMai – Juni
VerantwortlichKindergarten-Leitung
Beteiligte– abgebende Erzieher*Innen
– Personensorgeberechtigte
– ggf. aufnehmende Klassenlehrkraft (Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich)
– ggf. Leitung eines aufnehmenden Hortes (Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich)
OrtKindertagesstätte
ZieleWeitergabe von allen für das Kind relevanten Informationen um eine nahtlose und anschlussfähige Förderung des Kindes durch die aufnehmende Grundschule zu gewährleisten.
Beschreibung der DurchführungAustausch über den bisherigen Verlauf der Angebote zur alltagsintegrierten Sprachförderung, Planung der verbleibenden Wochen in der KiTa sowie Informationsweitergabe an Klassenlehrkraft sowie ggf. aufnehmenden Hort.
Dokumentationindividuelle Verschriftlichung der aufnehmenden Klassenlehrkraft
EvaluationIm Rahmen der beschriebenen Maßnahmen im Regionalen Konzept für Sprachbildung und Sprachförderung des Landkreises Aurich.
Rechtliche Grundlagen– § 14 Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)
– Regionales Konzept für Sprachbildung und Sprachförderung des Landkreises Aurich
– Orientierungsplan für Bildung und Erziehung des niedersächsischen Kultusministeriums (Gesamtausgabe)
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