Titel der Maßnahme | abschließendes Elterngespräch („Brückengespräch“) für Kinder mit Sprachförderbedarf |
Zeitraum | Mai – Juni |
Verantwortlich | Kindergarten-Leitung |
Beteiligte | – abgebende Erzieher*Innen – Personensorgeberechtigte – ggf. aufnehmende Klassenlehrkraft (Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich) – ggf. Leitung eines aufnehmenden Hortes (Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich) |
Ort | Kindertagesstätte |
Ziele | Weitergabe von allen für das Kind relevanten Informationen um eine nahtlose und anschlussfähige Förderung des Kindes durch die aufnehmende Grundschule zu gewährleisten. |
Beschreibung der Durchführung | Austausch über den bisherigen Verlauf der Angebote zur alltagsintegrierten Sprachförderung, Planung der verbleibenden Wochen in der KiTa sowie Informationsweitergabe an Klassenlehrkraft sowie ggf. aufnehmenden Hort. |
Dokumentation | individuelle Verschriftlichung der aufnehmenden Klassenlehrkraft |
Evaluation | Im Rahmen der beschriebenen Maßnahmen im Regionalen Konzept für Sprachbildung und Sprachförderung des Landkreises Aurich. |
Rechtliche Grundlagen | – § 14 Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) – Regionales Konzept für Sprachbildung und Sprachförderung des Landkreises Aurich – Orientierungsplan für Bildung und Erziehung des niedersächsischen Kultusministeriums (Gesamtausgabe) |