Über schulinterne Konzepte und Unterstützungsangebote hinaus kann eine multiprofessionelle Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen für das einzelne Kind bzw. das Familiensystem zusätzlich zur Handlungssicherheit für alle Beteiligten beitragen. Feste Ansprechpartner sind dabei essentiell; die Mobilen Dienste übernehmen im Bedarfsfall die Koordinierung. Folgende Angebote des Amtes für Jugend und Soziales sind dabei möglich:
- Erziehungsberatung als kostenloses, freiwilliges und anonymes Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Familien. Die Beratung erfolgt durch ein multiprofessionelles Team u.a. mit Sozialpädagog*innen und Psycholog*innen.
- Die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien bietet auch eine wöchentliche Jugendsprechstunde für Jugendliche ab 14 Jahren an.
- Die Regionalteams des Amtes für Jugend und Soziales bieten die Möglichkeit der allgemeinen Beratung in Erziehungsfragen. Die Beratung erfolgt über den jeweils fallzuständigen Sozialpädagogen.
- Hilfen zur Erziehung können auf Antrag der Personensorgeberechtigten gewährt werden, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
- Die Hilfen können ambulant in den Familien, teilstationär in Tagesgruppen oder stationär in Wohngruppen und Pflegefamilien erbracht werden. Die sozialpädagogischen Fachkräfte der Regionalteams bzw. Pflegekinderdienstes entscheiden im Rahmen der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII über Bedarf und geeignete Hilfen.
- Das Sozialraummanagement der Regionalteams hat die Möglichkeit, im Rahmen präventiver und sozialräumlicher Arbeit niedrigschwellige Projekte vor Ort zu fördern. Auch mit Schulen kann bei Bedarf im Rahmen der präventiven kooperiert werden.
- Präventive und Sozialräumliche Projekte (z.B. auch Familienklassen) können beim Sozialraummanagement beantragt werden. Das Sozialraummanagement entscheidet nach einer Hospitation im Unterricht über den Projektantrag. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Amtes für Jugend und Soziales befristet für 3 bis 6 Monate. Es können bei Bedarf auch Gruppenangebote gefördert werden.
- Pro-Aktiv-Center übernehmen die Aufgabe der kommunalen Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII. Aufgaben des Pro-Aktiv-Centers (Pace) ist die Beratung und Unterstützung
- – beim Übergang von der Schule in Ausbildung oder Arbeit
- – bei der beruflichen (Erst)-Orientierung
- – bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen sowie im weiteren Bewerbungsverfahren
- – bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche
- – beim Umgang mit Behörden
- – bei der Klärung finanzieller Fragen
- – bei persönlichen Problemen
- Das Angebot richtet sich an junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren. Über das Pro-Aktiv-Center können auch Schüler*innen mit sozialpädagogischem Unterstützungsbedarf in die Jugendwerkstätten vermittelt werden.
- Die Beratung und Begleitung durch das PACE-Team erfolgen auf freiwilliger Basis und unterliegen der Schweigepflicht. Bei Bedarf können die Mitarbeiter/-innen auch Kontakt zu anderen Institutionen herstellen, die im Einzelfall zusätzliche Hilfen ermöglichen. Das PACE-Team ist nicht nur gut vernetzt mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter, sondern auch mit regionalen Schulen, Kreisvolkshochschulen, Gesundheitsbehörden, Beratungsstellen für Schulden- oder Suchtproblematiken, usw.