Intensivunterstützer*innen sind pädagogische Fachkräfte und bilden ein ergänzendes Angebot für Schüler*innen mit einem erhöhten Förderbedarf in dem Bereich emotionaler und sozialer Entwicklung, ohne dass dabei ein festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegen muss. Dieses Angebot ist dahingehend ausgerichtet, allen Schüler*innen der Grundschule und der weiterführenden Schulen mit einem erhöhten Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung bedarfsgerecht, niedrigschwellig und passgenau eine regelmäßige und förderplanbasierte Förderung bei unmittelbarer Begleitung zu ermöglichen. Intensivunterstützer*innen sind gemäß Kooperationsvereinbarung neben den federführenden Förderschullehrkräften und den Sozialpädagog*innen ein Teil des Teams des Mobilen Dienstes ES.
Intensivunterstützer*innen werden in allen Jahrgängen der Grundschulen und weiterführenden Schulen, beginnend mit der ersten Klasse bis Jahrgang 10, eingesetzt. Sie sind als ein ergänzendes Angebot zu bereits vorhandenen Strukturen zu verstehen. Die Schulen melden die Schüler*innen über das niedersächsische Bildungsportal. Über das RZI werden die Beratungsanfragen an die Förderschullehrer*innen des Mobilen Dienstes ES weitergeleitet.
Die Förderschullehrer*innen nehmen dann zwecks Auftragsklärung gemeinsam mit den Sozialpädagog*innen Kontakt zur meldenden Schule auf, um entsprechende Maßnahmen mit der Schule abzustimmen und einzuleiten.
In regelmäßig stattfindenden Dienstbesprechungen der Mobilen Dienste finden Fallbesprechungen und darüber Steuerungsmechanismen der Intensivunterstützer*innen statt. Weiterhin findet ein Austausch und eine Rückmeldung über die Entwicklung der Schüler*innen, auf welche sich der Auftrag bezieht, statt. Im Vordergrund steht die förderplanbasierte Arbeit mit klaren Zielformulierungen und dafür notwendigen Maßnahmen zur Zielerreichung.
Vor der konkreten Umsetzung und dem Einsatz von Intensivunterstützer*innen ist ein aufklärendes Gespräch und die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig.
Der Einsatz der Intensivunterstützer*innen zielt auf Schüler*innen ab, die einen besonders hohen pädagogischen Unterstützungsbedarf aufweisen. Der Auftrag ist dabei zeitlich befristet, soll aber höchstens 6 Monate umfassen. Bei langfristigen Störungsbildern erfolgt eine Übergangszeit von ca. einer Woche zwischen den Intensivunterstützer*innen und den Schulbegleiter*innen.
Im Landkreis Aurich sind vier Intensivunterstützer*innen tätig. Sie sind dem Mobilen Dienst ES zugeordnet und in den Bereichen Aurich, Ihlow-Großefehn, Norden und Brookmerland-Südbrookmerland tätig.
Eine Aufstockung der Anzahl der Intensivunterstützer*innen wird angestrebt.