Im Rahmen der Barrierefreiheit werden auch an Haltestellen besondere Anforderungen gestellt. Deshalb sind bei der Neuausstattung von Haltestellen Hochborde zu
berücksichtigen, um im Zusammenhang mit der Niederflurtechnik den Fahrgästen einen ebenerdigen Einstieg in die Busse zu ermöglichen. Darüber hinaus sind sogenannte Aufmerksamkeitsfelder vorzusehen. (Bodenindikatoren, Blindenleitstreifen usw.)
Gesonderte Stellplätze beim Haupteingangsbereich für Kleinbusse mit Rampe/Bühne vorsehen (nicht an einen Nebeneingang „auslagern“).