Titel der Maßnahme | (Erst-)Kontakt mit Reha-Beratung |
Zeitraum | Identifizierung der Schülerinnen und Schüler mit bestehendem sonderpädagogischem Förderbedarf oder Schwerbehinderung möglichst in der Vorabgangsklasse (2. Halbjahr) Beratung dann in der Abgangsklasse |
Fristen | Schule identifiziert die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf oder Schwerbehinderung möglichst bis zum Ende der Vorabgangsklasse und erstellt den Anmeldebogen. Der von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Anmeldebogen wird der Berufsberatung bzw. Reha-Beratung zur Verfügung gestellt. |
Verantwortlich | Schulen und Bundesagentur für Arbeit Für die Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erfolgt der Kontakt zur Rehaberatung in der Regel über die Berufsberatung der Agentur für Arbeit (jede Schule hat ein zuständigen Berufsberater vor Ort). |
Beteiligte | Schulleitung, BO-Beauftragte, Schulsozialarbeit, Förderschullehrkraft, Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler Berufs- und Rehaberatung der Agentur für Arbeit |
Ort | Schule |
Ziele | Individuelle Beratung für einen gelungenen Übergang in die weiterführende Schule oder in die Ausbildung. |
Beschreibung der Durchführung: | Rehaberatung: Aufzeigen der anschließenden Möglichkeiten und Angebote zur Unterstützung, teilweise mit Angebot einer PSU (Psychologische Begutachtung) Erläuterung des Fortbestehens bzw. der Aufhebung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit. Elternabende durch Agentur für Arbeit/Reha-Beratung in der Schule |
Dokumentation | Anmeldebogen Lehrkräfte füllen die Anlagen aus. Eltern unterschreiben die Einverständniserklärung. |
Evaluation | Aufgabe der Schulen, individuell mit der Agentur für Arbeit zu klären |
Rechtliche Grundlagen | SGB III § 29 (Beratungsangebot der Agentur für Arbeit) §30 (Definition Berufsberatung) § 33 (Berufliche Orientierung zur Vorbereitung auf die Berufswahl) |