(Erst-)Kontakt mit Reha-Beratung

Titel der Maßnahme(Erst-)Kontakt mit Reha-Beratung
Zeitraum  Identifizierung der Schülerinnen und Schüler mit bestehendem sonderpädagogischem Förderbedarf oder Schwerbehinderung möglichst in der Vorabgangsklasse (2. Halbjahr)

Beratung dann in der Abgangsklasse
Fristen  Schule identifiziert die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf oder Schwerbehinderung möglichst bis zum Ende der Vorabgangsklasse und erstellt den Anmeldebogen.

Der von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Anmeldebogen wird der Berufsberatung bzw. Reha-Beratung zur Verfügung gestellt.
VerantwortlichSchulen und Bundesagentur für Arbeit

Für die Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erfolgt der Kontakt zur Rehaberatung in der Regel über die Berufsberatung der Agentur für Arbeit (jede Schule hat ein zuständigen Berufsberater vor Ort).
Beteiligte    Schulleitung, BO-Beauftragte, Schulsozialarbeit, Förderschullehrkraft, Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler

Berufs- und Rehaberatung der Agentur für Arbeit
Ort  Schule
Ziele  Individuelle Beratung für einen gelungenen Übergang in die weiterführende Schule oder in die Ausbildung.  
Beschreibung der Durchführung:  Rehaberatung: Aufzeigen der anschließenden Möglichkeiten und Angebote zur Unterstützung, teilweise mit Angebot einer PSU (Psychologische Begutachtung)

Erläuterung des Fortbestehens bzw. der Aufhebung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit.

Elternabende durch Agentur für Arbeit/Reha-Beratung in der Schule
DokumentationAnmeldebogen

Lehrkräfte füllen die Anlagen aus.

Eltern unterschreiben die Einverständniserklärung.
Evaluation  Aufgabe der Schulen, individuell mit der Agentur für Arbeit zu klären
Rechtliche GrundlagenSGB III
§ 29 (Beratungsangebot der Agentur für Arbeit)
§30 (Definition Berufsberatung)
§ 33 (Berufliche Orientierung zur Vorbereitung auf die Berufswahl)
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