Weitergabe der Schülerakte

Titel der Maßnahme aus der Zeitleiste    Weitergabe der Schülerakte (Schüler*innen aus dem vorherigen Jahrgang)  
Zeitraum    Mit den Sommerferien  
Fristen:    Spätestens zwei Wochen nach Schuljahresbeginn
Verantwortlich    Schulleitungen der abgebenden Schule
Beteiligte    Schulleitungen der abgebenden Schule, Sekretariat  
Ort    Aufnehmende Schule
Ziele  Registrierung der Schüler*innen mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung – Weitergabe relevanter Informationen für die weitere Schullaufbahn (Nachteilsausgleiche, besondere Schwierigkeiten, Bedarfe an sonderpädagogischer Unterstützung, ILE, Förderplanung, Fördergutachten ….)
Beschreibung der Durchführung:Verwaltungsakt  
https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/datenschutz-an-schulen/umsetzung-der-dsgvo-durch-schulen-und-studienseminare/schuelerakten-inhalte-weitergabe-und-einsicht
DokumentationSchülerakte
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