| Titel der Maßnahme aus der Zeitleiste | Weitergabe der Schülerakte (Schüler*innen aus dem vorherigen Jahrgang) |
| Zeitraum | Mit den Sommerferien |
| Fristen: | Spätestens zwei Wochen nach Schuljahresbeginn |
| Verantwortlich | Schulleitungen der abgebenden Schule |
| Beteiligte | Schulleitungen der abgebenden Schule, Sekretariat |
| Ort | Aufnehmende Schule |
| Ziele | Registrierung der Schüler*innen mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung – Weitergabe relevanter Informationen für die weitere Schullaufbahn (Nachteilsausgleiche, besondere Schwierigkeiten, Bedarfe an sonderpädagogischer Unterstützung, ILE, Förderplanung, Fördergutachten ….) |
| Beschreibung der Durchführung: | Verwaltungsakt https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/datenschutz-an-schulen/umsetzung-der-dsgvo-durch-schulen-und-studienseminare/schuelerakten-inhalte-weitergabe-und-einsicht |
| Dokumentation | Schülerakte |