| Titel der Maßnahme | Benennung von Kindern mit über rein pädagogische Unterstützung hinausgehenden Bedarfen |
| Zeitraum | November/Dezember |
| Verantwortlich | Kindergartenleitung |
| Beteiligte | – Erzieherinnen und Erzieher der abgebenden Kindergärten – Kiga-Leitung: Information der Erziehungsberechtigten über sog. „Runden Tisch“ – Schulleitungen der aufnehmender Schulen empfangen die Mitteilung |
| Ziele | – Informationen der Schule über einzuschulende Kinder, bei denen sich über rein pädagogische Hilfen hinausgehende Unterstützungsleistungen abzeichnen |
| Beschreibung der Durchführung | – Kindergartenleitung informiert die Schulleitung über einzuschulende Kinder mit besonderen Bedarfen, sofern Schweigepflichtentbindung vorhanden (s. Schulanmeldung). |
| Dokumentation | Innerhalb der Schule durch Schulleitung |
| Rechtliche Grundlagen | – Orientierungsplan für Bildung und Erziehung des niedersächsischen Kultusministeriums – Pflicht zur Zusammenarbeit – Nds. Tagesstättengesetz (NKiTag) §4 und §15 – Zusammenarbeit Kiga-GS im Sinne des Kindes |