Titel der Maßnahme | Durchführung „Runder Tisch“ |
Zeitraum | ein halbes Jahr vor der Einschulung (Januar – Februar) |
Verantwortlich | Schulleitung |
Beteiligte | Erzieherinnen und Erzieher, Schulleitung, Sonderpädagogin, Erziehungsberechtigte, ggf. Therapeuten, Mediziner, AUNO-Koordination, … |
Ort | Schule |
Ziele | – Sicherstellung eines reibungslosen Übergangs vom Kindergarten in die Schule mit unmittelbarer Bereitstellung aller Hilfs- und Unterstützungsleistungen – Ergebnisoffenes Gespräch über einzelne Kinder bezüglich individueller Auffälligkeiten und bereitzustellender Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen – ggf. Hilfestellung für die Erziehungsberechtigten bei der Entscheidung über die Inanspruchnahme der „Flex-Kinder-Regelung“ – ggf. Hilfestellung für die Schulleitung bzgl. einer notwendigen Zurückstellung vom Schulbesuch – Gespräch über ggf. notwendige vorschulische begleitende Fördermaßnahmen (Logopädie, Ergotherapie, Psychotherapie, …), welche auf medizinische Verordnung als Kassenleistung durch die Erziehungsberechtigten zu initiieren wären – erstes Gespräch über ggf. notwendige schulische Unterstützungsmaßnahmen (Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung, ggf. Schulbegleitung) |
Beschreibung der Durchführung | Die Schule lädt ein, damit sich schulische Vertreter einen Eindruck über die sozial-emotionalen, sprachlichen, kognitiven, wahrnehmungsgebundenen und motorischen Fähigkeiten der einzuschulenden Kinder verschaffen können. Daraus sollen ergebnisoffen bedarfsgerechte und konkrete Hilfen und Unterstützungsleistungen für die Zeit bis zur Einschulung und für den Schulstart ermittelt und initiiert werden. Bei Bedarf können ergänzende Verfahren und Vorgehensweisen zur passgenaueren Einschätzung und Ermittlung des Bedarfs abgestimmt werden. |
Dokumentation | individueller Beobachtungsbogen der jeweiligen Grundschule |
Evaluation | im Rahmen der jährlichen Terminplanung für das letzte Kindergartenjahr zwischen den Institutionsleitungen der Kindergärten und Grundschulen |
Rechtliche Grundlagen | – Orientierungsplan für Bildung und Erziehung des niedersächsischen Kultusministeriums – Nds. Tagesstättengesetz (NKiTag) §4 und §15 – Zusammenarbeit Kiga-GS im Sinne des Kindes – Schweigepflichtentbindung wurde im Vorfeld erteilt – „Regionale Vereinbarung des Landkreises Aurich über die konzeptionelle Ausgestaltung der integrativen Gruppen („Regionale Vereinbarung Integration“) |