| Titel der Maßnahme | Schulbesuchstage |
| Zeitraum | April – Mai |
| Fristen | – mögliche Entscheidungsgrundlage für eine Rückstellung bzw. die Einschulung von sog. „Kann-Kindern“ – Entscheidungsgrundlage für pädagogische Gesichtspunkte bei der Klassenzusammensetzung |
| Verantwortlich | Schulleitung |
| Beteiligte | Schulleitung, Lehrkräfte der aufnehmenden Schule, ggf. Sonderpädagogin, Erzieherinnen und Erzieher der Kindergärten |
| Ort | Schule |
| Ziele | – Eindrücke über die sozial-emotionalen, kognitiven, sprachlichen und motorischen Fähigkeiten der Einschulungskinder verschaffen – weitere Entscheidungsgrundlage für die Beantragung einer Schulbegleitung im Rahmen des Pool-Modells |
| Beschreibung der Durchführung | – Ausgewählte Übungen zur Diagnose sprachlicher und mathematischer Basalkompetenzen werden mit den einzuschulenden Kindern einzeln oder in Kleingruppen (Beobachtungsmöglichkeit der sozialen Interaktion) durchgeführt. – Eine zweitägige Durchführung gibt durch unterschiedliche Tageszeitpunkte der Beobachtungen und den Vorteil der vertrauteren Umgebung und Bezugspersonen die Möglichkeit der objektiveren Bewertbarkeit. – Gespräch über Auffälligkeit gegenüber den Erfahrungen aus dem Kindergarten |
| Dokumentation | Beobachtungsbögen der durchführenden Schulen |
| Evaluation | im Rahmen der jährlichen Terminplanung für das letzte Kindergartenjahr zwischen den Institutionsleitungen der Kindergärten und Grundschulen |
| Rechtliche Grundlagen | – Orientierungsplan für Bildung und Erziehung des niedersächsischen Kultusministeriums – Nds. Tagesstättengesetz (NKiTag) §4 und §15 – Zusammenarbeit Kiga-GS im Sinne des Kindes |