Titel der Maßnahme | Übergabegespräche als Angebot der Schule und des Kindergartens |
Zeitraum | Kurz vor den Sommerferien (Juni-Juli) |
Verantwortlich | Schulleitung – Kindergartenbeauftragte der Schule |
Beteiligte | – Abgebende Erzieherinnen und Erzieher aus den Gruppen im Kindergarten, – aufnehmende Klassenlehrkräfte, – ggf. spezifische weitere pädagogische Kräfte aus der vorschulischen Bildungszeit, – Eltern, – Leitung eines ggf. aufnehmenden Hortes |
Ort | Kindergarten oder Schule |
Ziele | Weitergabe von allen für die Beschulung und nachschulische Betreuung relevanten Informationen mit Blick auf eine fließende Übergabe ohne hinderliche Informationsabbrüche |
Beschreibung der Durchführung | Austausch aller am Übergang beteiligten Erzieherinnen und Erzieher, Klassenlehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten |
Dokumentation | individuelle Verschriftlichung der aufnehmenden Klassenlehrkraft |
Evaluation | im Rahmen der jährlichen Terminplanung für das letzte Kindergartenjahr zwischen den Institutionsleitungen der Kindergärten und Grundschulen |
Rechtliche Grundlagen | – Orientierungsplan für Bildung und Erziehung des niedersächsischen Kultusministeriums – Nds. Tagesstättengesetz (NKiTag) §4 und §15 – Zusammenarbeit Kiga-GS im Sinne des Kindes – Schweigepflichtentbindung wurde im Vorfeld erteilt – Regionale Vereinbarung des Landkreises Aurich über die konzeptionelle Ausgestaltung der integrativen Gruppen („Regionale Vereinbarung Integration“) |