Schulbegleitung

Im Jahr 2019 startete die Arbeitsgruppe zum Thema Schulbegleitung im Rahmen des Inklusionskonzeptes. Als erstes Arbeitsergebnis konnte ein Verfahrensablauf entwickelt werden. Mit diesem Ergebnis begann im Frühjahr 2020 -leider zeitgleich mit der Corona Pandemie- die Erprobungsphase.

Laufend wurde seither gemeinsam mit Schulen, RZI und Landkreis Aurich an der Weiterentwicklung des Poolmodells gearbeitet.

  • Im Jahr 2021 und im Jahr 2022 haben Informationsveranstaltungen ergänzend zum schriftlichen Verfahrensablauf für die Schulen stattgefunden. Diese Serie wird auch in 2023 fortgeführt.
  • Da es vermehrt Bedenken hinsichtlich der Schweigepflichtentbindung gab, wurde diese ebenfalls auf Rechtmäßigkeit -unter Einbeziehung des RLSB- geprüft. Ein überarbeiteter, rechtssicherer Vordruck wurde im Jahr 2022 in Umlauf gegeben.
  • Auf Initiative der Auricher Schulen tagte Mitte 2022 eine neue Arbeitsgruppe mit der Zielsetzung, dass die Bedarfsprüfung/Koordination der Schulbegleitungen einheitlicher im LK Aurich erfolgen und transparenter für die Schulen werden soll. Weiterhin solle die Bedarfsprüfung einen kriteriengeleiteten „Schulfragebogen“ enthalten.
  • Zum Schuljahr 2023/2024 wurde deshalb ein neues, einheitliches Bedarfsermittlungsinstrument durch das Amt für Jugend und Soziales und der Auno entwickelt und wird nunmehr einheitlich im ganzen Landkreis Aurich angewandt. Damit ist zunächst sichergestellt, dass flächendeckend ein einheitliches Verfahren durch die Koordinatoren umgesetzt wird.
  • Seitens des RLSB gibt es aktuell Vorschläge zur Optimierung der Schnittstelle Schule/Auno im Bereich der Bedarfsprüfung. Diese Vorschläge werden derzeit durch den Landkreis Aurich geprüft.
  • Ein angepasster Verfahrensablauf wurde zum Schuljahr 2023/2024 abgestimmt in die Praxis/Erprobung übergeben.

Ansprechpersonen Auno

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