Unterricht in der inklusiven Schule

Schulische Inklusion bedeutet die umfassende und uneingeschränkte Teilhabe und damit das Recht auf Bildung jeder und jedes Einzelnen an schulischen Prozessen. Die inklusive Schule ist eine Schule der individuellen Förderung, in der jedes Kind mit seinen individuellen Talenten, Begabungen sowie besonderen Bedarfen bestmöglich unterstützt wird. Die inklusive Schule in Niedersachsen begreift Heterogenität als Grundlage und Chance schulischer Bildungsprozesse.

Eine gelingende multiprofessionelle Zusammenarbeit trägt dazu bei, sowohl effektiv als auch passgenau auf die individuellen Bedürfnisse, Begabungen und Potenziale der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einzugehen sowie sie in ihrer Entwicklung auf Basis der jeweiligen Heterogenitätsdimensionen optimal zu unterstützen.

Unterricht ist ein entscheidender Faktor für eine gelingende inklusive Schule.

Was unter gutem gemeinsamen Unterricht verstanden wird, hängt insbesondere von der Zielerwartung (z.B. Leistungssteigerung, Minimierung von Lernschwierigkeiten, sozialem Lernen, …) und von den individuellen Lernmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler ab.

„Erfolgreiche Bildung zeigt sich neben dem erreichten Schulabschluss am individuellen Bildungserfolg, an einer umfassenden Persönlichkeitsentwicklung, am Erwerb lebenspraktischer, sozialer, kognitiver, sprachlich-kommunikativer und personaler Kompetenzen und an der Fähigkeit zu einer so weitgehend wie möglich selbstbestimmten Lebensführung sowie einer aktiven Teilhabe an der Gesellschaft.“ (KMK 2011 S. 8)

Die Qualität von Unterricht und die Lernwirksamkeit der unterschiedlichen Unterrichtsformen lässt sich somit nicht eindimensional bestimmen. Die Wahl der Unterrichtsform hängt von den Bildungszielen, dem fachdidaktischen Kontext und den Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ab.

Im Hinblick darauf sollen Grundzüge zur didaktisch-methodischen Gestaltung eines lernwirksamen inklusiven Unterrichts im Unterrichts-Team verbindlich vereinbart sein. Dazu gehören insbesondere

  • ein Unterricht unter Berücksichtigung sonderpädagogischer Unterstützungsbedarfe  
  • die Basisdimensionen guten Unterrichts
  • Konzepte zur Unterrichtsplanung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lernvoraussetzungen (Unterrichtsformen, Differenzierungsmaßnahmen, Aufgabenformate…)
  • Methoden zur Erfassung der individuellen Lernausgangslage
  • Dokumentation der individuellen Lernentwicklung
  • Kooperationen im gemeinsamen Unterricht.

Zu den Handlungsfeldern „Curriculare Aspekte“ und „Diagnostik“ sind Arbeitshilfen entwickelt, welche den beteiligten Akteuren Handlungssicherheit in der Gestaltung inklusiver Unterrichtsprozesse bieten sollen und entsprechend neben den curricularen Anforderungen hier abrufbar sind bzw. sein werden.

Für Schülerinnen und Schüler im Autismus-Spektrum bedarf es individueller und bedarfsgerechter Unterstützung durch vertiefte fachliche Kenntnisse als Grundlage für konzeptionelle Überlegungen. Der Leitfaden „Unterricht mit Schülerinnen und Schülern im Autismus-Spektrum“ kann ein wichtiger Baustein hierzu sein.

Im Bereich der Begabungsförderung stehen den Schulen im Hinblick auf schulfachliche, schulrechtliche, pädagogische sowie schulpsychologische Aspekte Teams für die Beratung und Unterstützung zur Verfügung.

https://beratung-begabungsfoerderung.bip-nds.de

https://info-begabungsfoerderung.bip-nds.de

Die Auswahl der Handlungsfelder stellt den momentanen Arbeitsstand dar; sie ist nicht voll umfassend und wird permanent erweitert. Aktuell werden z.B. Möglichkeiten zur der Einordnung des KC GE in schuleigene Arbeitspläne erarbeitet.

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