Sekundarbereich-BBS

Der Übergang von einer Schule im Sekundarbereich I an den Sekundarbereich II der berufsbildenden Schulen stellt für viele Schülerinnen und Schüler eine große Herausforderung dar und geht stets mit verschiedenen berufsorientierenden Maßnahmen einher, welche z.T. weit vor dem Abschlussjahr beginnen und auch hierüber hinaus stattfinden.

Die Gestaltung dieses Überganges soll insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung so geplant und ausgeführt werden, dass eine individuell angepasste professionelle Beratung und Unterstützung zu einer gelingenden Umsetzung der jeweiligen schulischen und beruflichen Wünsche und Möglichkeiten führt. Es gilt, die diesbezüglich bestmöglichen Optionen aufzuzeigen und Entscheidungshilfen für Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten anzubieten.

Die folgende nach Jahrgängen gestaffelte Übersicht zeigt und erläutert Maßnahmen, die zur Sicherstellung des zuvor genannten Anspruches beitragen sollen.

Jahrgang 5/6

Maßnahmen Beruflicher OrientierungMaßnahmen bei Schülerinnen und Schülern mit bestehendem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
• Zukunftstag
• Unterrichtsimmanente Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung
• Wahlpflichtkursangebote
• Bei zieldifferent zu beschulenden Schülerinnen und Schülern Anpassungen gem. der Materialien für den kompetenzorientierten Unterricht für den Förderschwerpunkt Lernen bzw. gemäß der curricularen Vorgaben für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.

• Keine darüberhinausgehenden Maßnahmen erforderlich

Materialangebote, Empfehlungen und Hilfen:

https://www.boys-day.de/schule-eltern/mitmachen-als-schule/didaktische-materialien/girls-day-boys-day-kompakt/girls-day-boys-day-kompakt2/materialien-in-leichter-sprache-und-gebaerdensprache

Jahrgang 7

Maßnahmen Beruflicher OrientierungMaßnahmen bei Schülerinnen und Schülern mit bestehendem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
• Zukunftstag für Mädchen und Jungen
• Ab 2. HJ: Kompetenzfeststellungsverfahren (ggf. Kompetenzanalyse Profil AC)

Maßnahmen zur beruflichen Orientierung sind gemäß Schulform und Jahrgang dem Erlass „Berufliche Orientierung“ zu entnehmen.
• Bei zieldifferent zu beschulenden Schülerinnen und Schülern Anpassungen gem. der Materialien für den kompetenzorientierten Unterricht für den Förderschwerpunkt Lernen bzw. gemäß der curricularen Vorgaben für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.

• Im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung:
Herstellung eines Bezugs zu verschiedenen Arbeits- und Berufsfeldern. Der Unterricht im Sekundarbereich I stellt sich strukturell und inhaltlich auf diese Lebensphase ein. (s. Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung).

• Keine darüberhinausgehenden Maßnahmen erforderlich

Materialangebote, Empfehlungen und Hilfen:

https://www.boys-day.de/schule-eltern/mitmachen-als-schule/didaktische-materialien/girls-day-boys-day-kompakt/girls-day-boys-day-kompakt2/materialien-in-leichter-sprache-und-gebaerdensprache

Jahrgang 8

Maßnahmen Beruflicher OrientierungAdditive Maßnahmen bei Schülerinnen und Schülern mit bestehendem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
Maßnahmen zur beruflichen Orientierung sind gemäß Schulform und Jahrgang dem Erlass „Berufliche Orientierung“ zu entnehmen.

Eine beispielhafte Auswahl:
• Kompetenzfeststellungsverfahren (ggf. Kompetenzanalyse Profil AC)
• Zukunftstag für Mädchen und Jungen
• Schülerbetriebspraktikum
• Schülerfirmen
• Kooperationen mit BBS
• Kennenlernen des Berufsinformationszentrums
• Dokumentation des Prozesses der Beruflichen Orientierung
Sofern Abschluss nach Jg. 9:
Identifizierung der Schülerinnen und Schüler und Meldung an Bundesagentur für Arbeit (2. HJ) über Anmeldebogen.

• Ggf. Einzelberatung Berufsberater

• Ggf. Kennenlernen des Berufsinformationszentrums (BIZ)

• Im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung:
Herstellung eines Bezugs zu verschiedenen Arbeits- und Berufsfeldern. Der Unterricht im Sekundarbereich I stellt sich strukturell und inhaltlich auf diese Lebensphase ein (s. Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung).

• Im Förderschwerpunkt Lernen:
Die Schülerinnen und Schüler treffen Ende Jg. 8 begründet eine Entscheidung für einen Praktikumsplatz im Hinblick auf den angestrebten Beruf (s. Materialien für einen kompetenzorientierten Unterricht für den Förderschwerpunkt Lernen).

• Überprüfung der Entscheidung zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung und ggf. Einleitung eines Verfahren zur Feststellung eines (veränderten) Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung

Materialangebote, Empfehlungen und Hilfen:

www.berufe.tv

video

Jahrgang 9

Maßnahmen Beruflicher OrientierungAdditive Maßnahmen bei Schülerinnen und Schülern mit bestehendem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung

Maßnahmen zur beruflichen Orientierung sind gemäß Schulform und Jahrgang dem Erlass „Berufliche Orientierung“ zu entnehmen.

Eine beispielhafte Auswahl:
• Kompetenzfeststellungsverfahren (ggf. Kompetenzanalyse Profil AC)
• Zukunftstag für Mädchen und Jungen
• Schülerbetriebspraktikum
• Schülerfirmen
• Kooperationen mit BBS
• Kennenlernen des Berufsinformationszentrums
• Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit Dokumentation des Prozesses der Beruflichen Orientierung

Sofern Abschlussjahr:
Bis zum Ende des 1. HJ (Erst-) Kontakt mit Rehaberatung und Berufsberatung (Vorstellung, Elterninfoabend, Beratung)

• Anmeldung an BBS

• Berufswegekonferenz – Übergabekonferenz

Weitergabe relevanter Informationen an BBS

Sofern Abschlussjahr nach Jg. 10:
Identifizierung der Schülerinnen und Schüler und Meldung an Bundesagentur für Arbeit (2. HJ) über Anmeldebogen

• Im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung:
Herstellung eines Bezugs zu verschiedenen Arbeits- und Berufsfeldern. Der Unterricht im Sekundarbereich I stellt sich strukturell und inhaltlich auf diese Lebensphase ein
(s. Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung).

• Im Förderschwerpunkt Lernen:
Die Schülerinnen und Schüler treffen Ende Jg. 9 begründet eine Entscheidung für eine Ausbildungsmaßnahme im Hinblick auf den angestrebten Beruf (s. Materialien für einen kompetenzorientierten Unterricht für den Förderschwerpunkt Lernen).

• Überprüfung der Entscheidung zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung und ggf. Einleitung eines Verfahren zur Feststellung eines (veränderten) Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung

Materialangebote, Empfehlungen und Hilfen:

www.berufe.tv

video

Jahrgang 10

Maßnahmen Beruflicher OrientierungAdditive Maßnahmen bei Schülerinnen und Schülern mit bestehendem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
Maßnahmen zur beruflichen Orientierung sind gemäß Schulform und Jahrgang dem Erlass „Berufliche Orientierung“ zu entnehmen.

Eine beispielhafte Auswahl:
• Kompetenzfeststellungsverfahren (ggf. Kompetenzanalyse Profil AC)
• Zukunftstag für Mädchen und Jungen
• Schülerbetriebspraktikum
• Schülerfirmen
• Kooperationen mit BBS
• Kennenlernen des Berufsinformationszentrums
• Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit
• Dokumentation des Prozesses der Beruflichen Orientierung
• Ggf. Kooperationen mit BBS
Sofern Abschlussjahr:
Bis zum Ende des 1. HJ (Erst-) Kontakt mit Rehaberatung und Berufsberatung

Anmeldung an BBS

Berufswegekonferenz – Übergabekonferenz

Weitergabe spU-Unterlagen an BBS

• Im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung:
Herstellung eines Bezugs zu verschiedenen Arbeits- und Berufsfeldern. Der Unterricht im Sekundarbereich I stellt sich strukturell und inhaltlich auf diese Lebensphase ein
(s. Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung).

• Im Förderschwerpunkt Lernen erfolgt die Aufhebung des Bedarfs bei bestandenem HS-9 Abschluss

Materialangebote, Empfehlungen und Hilfen:

www.berufe.tv

video

BBS

Maßnahmen Beruflicher OrientierungAdditive Maßnahmen bei Schülerinnen und Schülern mit bestehendem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
•Aufnahme

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