Der vorliegende Leitfaden hat zum Ziel, für Personen mit körperlichen Einschränkungen eine größtmögliche Barrierefreiheit bezüglich der Nutzung schulischer Einrichtungen herzustellen. Barrierefreiheit kommt grundsätzlich allen Menschen, die ein Gebäude nutzen, zugute. Sie wirkt im Alltag unterstützend und gesundheitsfördernd.
Die Schaffung einer Informationsgrundlage und eines Bewusstseins für Barrierefreiheit ist von besonderer Bedeutung. Viele Verbesserungen in diesem Bereich lassen sich im Rahmen von Reparaturen, Renovierungen oder anderen baulichen Maßnahmen zum Teil ohne oder mit geringen Mehrkosten umsetzen, wenn Wissen über barrierearme Gestaltung der Umgebung bei den Entscheidungsträgern vorhanden ist.
Entsprechend dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz -BGG) ist Barrierefreiheit wie folgt zu verstehen: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ 3
Die Schulträger ebenso wie die Schulleitungen im Landkreis Aurich sollen in einem kompakten Überblick pragmatische Hinweise erhalten, wie bei Neubaumaßnahmen, Renovierungen, Schadensbehebungen usw. dem oben beschriebenen Anspruch auf Barrierefreiheit entsprochen werden kann.
Die Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr wird sich der Leitfaden auf Grundlage von Erfahren und Rückmeldung beständig weiterentwickeln. Aus diesem Grund ist die Arbeitsgruppe „Bauliche Barrierefreiheit in Schulen“ für Ergänzungen und Hinweise sehr dankbar.
Dieser Leitfaden beinhaltet idealtypische Darstellungen für Schulneubauten.
Bauliche Veränderungen in Schulen finden aus folgenden Gründen statt:
Aus Anlass einer Einschulung eines Kindes mit bestimmten Bedürfnissen findet eine „reaktive“ Anpassung der baulichen Gegebenheiten statt. Die Erfahrung des Mobilen Dienstes körperliche und motorische Entwicklung und Sehen und Hören hat gezeigt, dass dabei in der Zusammenarbeit mit den Schulträgern gute individuelle Lösungen gefunden werden können. Der Mobile Dienst körperliche und motorische Entwicklung und Sehen und Hören stellt in diesen Fällen gern seine Expertise zur Verfügung und regt an, frühzeitig in Planungen einbezogen zu werden.
Die Mobilen Dienste können jederzeit von jeder Schule über das Bildungsportal Niedersachsen angefragt werden.
Die Einstellung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin mit bestimmten körperlichen Bedürfnissen kann eine „leidensgerechte Gestaltung“ des Arbeitsplatzes erforderlich machen. Hierbei kann die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner und ggf. das Integrationsamt mitwirken und unterstützen.
Umbaumaßnahmen am Gebäudebestand können auf langfristiger Planung fußen oder durch kurzfristige Ereignisse notwendig werden. Hier können durch die Beachtung von Hinweisen zum barrierefreien Bauen auch durch kleine Maßnahmen erhebliche positive Effekte erzielt werden. Die Schulbauberatung kann mit einbezogen werden.
Neubaumaßnahmen machen umfassende Planungen erforderlich. Der mobile Dienst und die Schulbauberatung sollten frühzeitig (Phase Null, bevor eine konkrete Architektenplanung begonnen wird) mit einbezogen werden.
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogisches Personal, weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Eltern und Besucherinnen und Besucher der Schule mit Einschränkungen im körperlichen und motorischen Bereich und im Sehen und Hören sollten die Einrichtungen der Schule möglichst selbstständig ohne Unterstützung von Hilfspersonen nutzen können. So sind z.B. bestimmte Kinder von der Unterstützung durch Erwachsene abhängig, wenn Barrieren wie schwergängige Türen und hoch hängende Waschbecken nicht selbstständig zu bewältigen sind. Fahrstühle sind zumeist nur nach Freigabe mittels spezieller Schlüssel zugänglich. Um Alltagsbarrieren zu identifizieren und pragmatische Lösungen zu entwickeln, sollten die betroffenen Kinder und Erwachsenen in den Planungsprozess auch kleiner Baumaßnahmen einbezogen werden. Der Blick der Betroffenen kann zu einer Veränderung der Bewertung der Dringlichkeit von baulichen Veränderungen führen.
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